Für die 123fahrschule SE (ISIN: DE000A2P4HL9) hat sich an diesem Montag eine wichtige Weichenstellung ergeben. Der Bundesrat hat seine Stellungnahme zur geplanten Reform der Fahrschulausbildung abgegeben. Und das Ergebnis fällt aus Sicht des Unternehmens erfreulich aus. Denn die Länderkammer ließ den Gesetzentwurf der Bundesregierung ohne grundsätzlichen Widerstand passieren. Damit bleibt der bisherige Zeitplan intakt. Vor allem aber wurden die für das digitale Geschäftsmodell entscheidenden Bausteine der Reform nicht angetastet. Für einen Anbieter, der seit Jahren auf die Digitalisierung der Führerscheinausbildung setzt, ist das ein bedeutsames Signal.
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Digitaler Theorieunterricht bleibt unangetastet
Das Herzstück der Reform betrifft den digitalen Theorieunterricht. Und genau dieser Punkt blieb im Bundesrat vollständig erhalten. Somit fallen künftig die Präsenzpflicht und die Pflicht zum klassischen Unterrichtsraum weg. Zudem sollen Fahrsimulatoren gesetzlich für Pflichtinhalte anerkannt werden. Für eine Plattform, die auf digitale Lernformate und eigene Simulatoren ausgelegt ist, sind das die zentralen Stellhebel.
Auch ein zweiter Streitpunkt wurde geklärt. Die sogenannte Laienausbildung bleibt im Gesetzentwurf verankert. Ein Antrag auf vollständige Streichung fand im Bundesrat keine Mehrheit. Stattdessen soll die Regelung bundeseinheitlich kommen, allerdings mit einer Opt-out-Möglichkeit für die Länder. Dieser Kompromiss macht das Plattformmodell nach Unternehmenseinschätzung sogar attraktiver, weil die Fahrschule bei der Einweisung weiterhin im Prozess bleibt.
Was die Reform für 123fahrschule bedeutet
Für die 123fahrschule schafft die Entwicklung vor allem eines: Planungssicherheit. Das Unternehmen versteht sich als KI-getriebener Ausbildungs- und Technologieanbieter im deutschen Führerscheinmarkt. Mit bundesweit über 60 Standorten gilt es bereits heute als größte Kette im Segment der Pkw-Ausbildung. Die geplante Reform passt damit gut zur eigenen Strategie, die auch eine Franchise-Expansion vorsieht.
Gründer und Vorstand Boris Polenske wertet die Stellungnahme als weiteres positives Signal. Entscheidend sei, dass es keine inhaltlichen Überraschungen gab. Somit stehen Zeitplan und Inhalte aus Firmensicht fest. Das Unternehmen will die verbleibende Zeit nutzen, um sich konsequent auf den geplanten Starttermin vorzubereiten. Denn je klarer der regulatorische Rahmen, desto besser lässt sich das skalierbare Geschäftsmodell ausrollen.
Der weitere Fahrplan im Gesetzgebungsverfahren
Der Weg bis zum Inkrafttreten ist allerdings noch nicht zu Ende. Die Stellungnahme des Bundesrats geht nun an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung formuliert. Anschließend berät der Bundestag über den Entwurf. Erst danach steht die endgültige Fassung fest.
Nach Einschätzung des Vorstands verläuft das Verfahren jedoch weiterhin planmäßig. Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 erscheint aus dieser Sicht realistisch. Für Anleger bleibt damit die Frage spannend, wie schnell sich der regulatorische Rückenwind in konkreten Zahlen niederschlägt. Denn ein Gesetzentwurf ist noch kein verabschiedetes Gesetz. Bis dahin gilt es, den parlamentarischen Prozess aufmerksam zu verfolgen.









