Gerresheimer (ISIN: DE000A0LD6E6) informiert über den Stand einer laufenden Untersuchung zur Umsatzerfassung aus Bill-and-Hold-Vereinbarungen. Der Pharmaverpackungs-Spezialist hat nach Einleitung einer BaFin-Prüfung selbst eine externe Rechtsanwaltskanzlei beauftragt und erste Erkenntnisse veröffentlicht. Bei Bill-and-Hold-Vereinbarungen werden Waren bereits in Rechnung gestellt, obwohl die Auslieferung erst später erfolgt.
Die Rechnungslegungsvorschriften stellen dafür strenge Anforderungen, um eine korrekte zeitliche Zuordnung zu gewährleisten. Die Prüfung konzentriert sich auf Verträge aus dem letzten Drittel des Geschäftsjahres 2024. Insgesamt geht es dabei um Bill-and-Hold-Umsätze von 28 Millionen Euro – bei einem Konzernumsatz von 2,036 Milliarden Euro also ein überschaubarer Anteil von rund 1,4 Prozent.
Werbung
Vom Research ins Depot: Jetzt Smartbroker+ starten
Größenordnung im richtigen Verhältnis
Die externe Untersuchung hat ergeben, dass bei einem Vertrag über rund drei Millionen Euro die Voraussetzungen für eine Umsatzerfassung im Geschäftsjahr 2024 mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht vorlagen. Das entspricht etwa 0,15 Prozent des Jahresumsatzes. Gerresheimer hat daraufhin entschieden, alle Bill-and-Hold-Vereinbarungen aus 2024 durch die beauftragte Kanzlei vollständig prüfen zu lassen. Diese Vorgehensweise zeigt, dass das Unternehmen das Thema ernst nimmt und eine saubere Aufarbeitung anstrebt.
Transparente Zusammenarbeit mit Aufsicht
Das Unternehmen arbeitet nach eigenen Angaben vollumfänglich mit der BaFin zusammen. Die Aufsichtsbehörde hatte im September die Prüfung des Konzernabschlusses eingeleitet. Gerresheimer geht proaktiv mit der Situation um und hat die externe Untersuchung selbst in Auftrag gegeben. Diese transparente Haltung ist positiv zu werten, denn sie zeigt, dass das Management an einer vollständigen Klärung interessiert ist und nichts verschleiern möchte.
Sturm im Wasserglas?
Die Größenordnung des potenziellen Themas ist überschaubar und dürfte die fundamentale Bewertung von Gerresheimer kaum beeinflussen. Es handelt sich um eine technische Frage der Rechnungslegung bei einem kleinen Teil des Umsatzes. Das Unternehmen zeigt mit der proaktiven Aufarbeitung und der transparenten Kommunikation, dass es Compliance ernst nimmt.
Die vollständige Prüfung aller betroffenen Verträge schafft Klarheit und sollte das Thema bald abschließen. Gerresheimer bleibt als führender Anbieter von Pharmaverpackungen fundamental gut aufgestellt. Die operative Entwicklung und das Kerngeschäft sind von dieser buchhalterischen Detailfrage nicht betroffen.







