Die Deutsche Konsum REIT-AG (DE000A14KRD3) hat ihr Sanierungskonzept finalisiert. Das finale Gutachten der FTI-Andersch AG liegt vor und entspricht dem Standard IDW S6. Die wesentlichen Maßnahmen umfassen eine Sanierungskapitalerhöhung mit Debt-to-Equity-Swap sowie umfangreiche Immobilienverkäufe. Der Sanierungszeitraum läuft bis September 2027.
Umfassende Restrukturierung bis 2027 geplant
Das Sanierungskonzept sieht einen Debt-to-Equity-Swap für Verbindlichkeiten von bis zu 120 Millionen Euro vor. Zusätzlich sind Verkäufe von Immobilienvermögen im Volumen von rund 300 Millionen Euro zur Schuldenreduzierung geplant. Diese Maßnahmen sollen das angeschlagene Unternehmen wieder auf gesunde Beine stellen.
Die relevanten Finanzierungsgläubiger haben die Fälligkeiten ihrer Forderungen bis zum Ende des Sanierungszeitraums verlängert oder vergleichbare Zusagen erteilt. Einige Zusagen stehen noch unter marktüblichen aufschiebenden Bedingungen. Das Unternehmen geht davon aus, dass diese zeitnah erfüllt werden.
Deutsche Konsum REIT: Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht
Die Bedingungen für die Sanierungskapitalerhöhung stehen fest. Diese soll als gemischte Bar- und Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrecht zu einem Bezugspreis von 2,00 Euro pro neuer Aktie durchgeführt werden. Das Bezugsverhältnis beträgt 1 zu 1,5. Aktionäre können für eine bestehende Aktie 1,5 neue Aktien beziehen.
Das gezeichnete Kapital soll von 50,35 Millionen Euro um bis zu 75,53 Millionen Euro auf bis zu 125,88 Millionen Euro erhöht werden. Als Sacheinlage werden Forderungen aus Namens- und Wandelschuldverschreibungen im Volumen von bis zu 120 Millionen Euro eingebracht.
VBL als wesentlicher Gläubiger beteiligt
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder wird eine zentrale Rolle spielen. Unternehmen, die direkt oder indirekt von der VBL gehalten werden, bringen Sacheinlagen von rund 108 Millionen Euro ein. Die Wandelschuldverschreibungsgläubiger beteiligen sich mit 10 Millionen Euro zuzüglich Zinsen vollständig.
Die Sacheinlage der VBL reduziert sich entsprechend, wenn andere Aktionäre in größerem Umfang ihr Bezugsrecht ausüben. Das zeigt eine gewisse Flexibilität im Sanierungskonzept und berücksichtigt die Interessen der bestehenden Aktionäre.
BaFin-Befreiung als wichtige Voraussetzung
Die Umsetzung der Sanierungskapitalerhöhung steht unter einem wichtigen Vorbehalt. Die BaFin muss eine Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und Abgabe eines Pflichtangebots nach dem WpÜG erteilen. Dies wäre nötig, falls es zu einer Kontrollerlangung durch die VBL oder verbundene Unternehmen kommt.
Die außerordentliche Hauptversammlung soll im Oktober 2025 über die Sanierungskapitalerhöhung beschließen. Für die Deutsche Konsum REIT geht es dabei um nicht weniger als das Überleben. Die umfassende Sanierung zeigt, wie angespannt die Lage des Immobilienunternehmens ist. Anleger sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen.







