Die pferdewetten.de AG (DE000A2YN777) muss einen schweren Rückschlag verkraften: Der Wirtschaftsprüfer Deloitte hat einen Versagungsvermerk für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2023 angekündigt. Diese Entwicklung dürfte nicht nur bei Aktionären, sondern auch bei Aufsichtsbehörden für Stirnrunzeln sorgen.
Fortführungsprognose unter Druck
Als wesentlicher Grund für die Versagung des Bestätigungsvermerks nennt der Abschlussprüfer die aus seiner Sicht nicht sichere positive Fortführungsprognose. Diese steht offenbar auf wackeligen Beinen und ist abhängig von der erfolgreichen Umsetzung bereits angekündigter Finanzierungsmaßnahmen.
Pierre Hofer, CEO der pferdewetten.de AG, versucht die Situation zu erklären: „Die bemängelte positive Fortführungsprognose hängt davon ab, dass die bereits zu Jahresbeginn 2025 avisierte weitere Eigenkapital-Finanzierungsrunde und die Darlehensrestrukturierung abgeschlossen sind. Bei der Vorbereitung hierfür befinden wir uns auf der Zielgeraden, brauchen dafür aber noch etwas mehr Zeit als uns das Bundesamt für Justiz in Sachen Ordnungsgeld gibt.“
Drohende Sanktionen und Handlungsdruck
Die Lage ist durchaus ernst: Das Bundesamt für Justiz hat bereits ein Ordnungsgeld in Höhe von 500.000 Euro angedroht, weil der geprüfte und gebilligte Jahresabschluss 2023 noch immer nicht veröffentlicht werden konnte. Mit weiteren Ordnungsgeldern muss gerechnet werden, wenn die Veröffentlichung sich weiter verzögert.
Nach einem Jahr voller „Diskussionen, Sonderprüfungen, Rechts- und Bewertungsgutachten“ liegt dem Unternehmen nach eigenen Angaben „ein zwar unbefriedigendes, aber handhabbares Resultat vor.“ Hofer versichert den Aktionären, dass sämtliche Kritikpunkte sehr ernst genommen werden und „diesbezüglich bereits umfangreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht beziehungsweise schon umgesetzt“ wurden.
Konsequenzen und Neubeginn
Der Aufsichtsrat wird kurzfristig im Rahmen seiner Bilanzsitzung über die Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2023 entscheiden oder gemeinsam mit dem Vorstand deren Vorlage an die Hauptversammlung zum Zweck der Feststellung beschließen.
Ein wichtiger Schritt zur Wiedererlangung des Vertrauens dürfte die Wahl eines neuen Wirtschaftsprüfers sein. Diese soll bei der Hauptversammlung Mitte Juli 2025 erfolgen. Der neue Prüfer soll dann umgehend mit den Abschlussprüfungsarbeiten für das Geschäftsjahr 2024 beginnen – ein Neuanfang unter besseren Vorzeichen.